Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, sofern sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

1.2 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Offerten und Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt haben.

2.2 Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.

3. Umfang der Lieferung

3.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.

3.2 Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch uns vorgenommen werden, sofern diese eine Verbesserung bewirken.

4. Technische Unterlagen

4.1 Prospekte, Kataloge etc. sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich zugesichert worden sind.

4.2 Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Abweichungen in Ausführung, Leistung, Massen und Gewichten gegenüber in Prospekten oder in sonstigen Verkaufsunterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen und Zeichnungen oder gegenüber früheren Lieferungen sind nicht relevant, wenn der Verwendungszweck der Ware nicht erheblich eingeschränkt ist.
4.3 Insbesondere bei Neukonstruktionen oder Sonderausführungen ist die endgültige Ausführungsart ausdrücklich vorbehalten.

5. Vorschriften im Bestimmungsland

Der Besteller hat uns spätestens mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen (inkl. Umweltschutz, Abwasser, Abluft und elektr. Vorschriften).

6. Preise

6.1 Unsere Verkaufspreise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto, FCA (free carrier), CH-3150 Schwarzenburg, Incoterms 2020, in Schweizerfranken, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, allfällige Warenumsatzsteuern, Montage, Installation und Inbetriebnahme.

6.2 Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten, so sind wir bis zur endgültigen Erledigung des erteilten Auftrages berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend zu berichtigen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Zahlungen erfolgen durch ein unwiderrufliches Akkreditiv, bestätigt durch eine angesehene Schweizer Bank oder aufgrund anderslautenden schriftlichen Zahlungsvereinbarungen.

7.2 Die Zahlungen sind vom Besteller in CH-3150 Schwarzenburg ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungenen werden speziell vereinbart.

7.3 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die sofortige Einstellung von geplanten Lieferungen vor und sind berechtigt, einen Verzugszins von 6 % p.a. zu berechnen.

8. Abtretungs- und Verrechnungsverbot

8.1 Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche von uns mit eigenen Ansprüchen zu verrechnen, es sei denn, wir haben der Verrechnung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

8.2 Eine Abtretung von Ansprüchen an Dritte ist dem Besteller untersagt, soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

9. Gefahrenübergang

Die Gefahr für den Liefergegenstand geht mit dem Abgang ab unserem Werk in CH-3150 Schwarzenburg auf den Besteller über, oder gemäß den vereinbarten Incoterms 2020.

10. Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt regelt sich gemäss den Bestimmungen der Auftragsbestätigung respektive der Rechnung.

11. Lieferfrist

11.1 Die Lieferfrist beginnt mit unserer Annahme der Bestellung und nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange.

11.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:

  • wenn uns die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch den Besteller nachträglich abgeändert werden;
  • wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten oder Akkreditive zu spät eröffnet werden;
  • wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können ungeachtet, ob diese bei uns, beim Besteller oder einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise Epidemien, Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse.

12. Lieferverzug

12.1 Eine Verzugsentschädigung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

12.2 Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung.

12.3 Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche.

13. Lieferung, Transport und Versicherung – Incoterms 2020

13.1 Die Produkte werden von uns sorgfältig verpackt. Die Verpackung wird dem Besteller verrechnet.

13.2 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind uns rechtzeitig bekanntzugeben. Die vereinbarten Incoterms 2020 regeln den Gefahrenübergang, die Rechte und Pflichten des Exporteurs sowie des Importeurs. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. Kopie dieser Beschwerde ist uns unverzüglich zuzusenden.

13.3 Die Transportversicherung wird im Rahmen der vereinbarten Incoterms 2020 geregelt.

14. Prüfung und Abnahme der Lieferung

Der Besteller hat die Lieferung innert angemessener Frist nach Erhalt zu prüfen und uns allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

15. Gewährleistung und Haftung

15.1 Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind.

15.2 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung respektive Gebrauchsanweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.

15.3 Sollten die Produkte fehlerhaft sein, so kann der Besteller Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 12 Monaten ab Rechnungsdatum verlangen oder aber Behebung des Fehlers. Für Produkte, die wir nicht selbst herstellen, sondern von in- und ausländischen Herstellern zukaufen, gilt die entsprechende Gewährleistungsfrist dieser Hersteller.

15.4 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

15.5 Von unserer Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder anderer Gründe entstanden sind.

15.6 Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Artikel 15.3 ausdrücklich genannten.

15.7 Die Gewährleistung erstreckt sich lediglich auf die Anlagen oder Ersatzteile, nicht aber auf die in Zusammenhang damit stehenden Montagearbeiten, Reisekosten und Deplacements. Ausgeschlossen sind Verschleißteile und alle Schäden, die durch normale Abnützung, unzureichende oder falsche Pflege oder Verwendung falschen Zubehörs (Chemikalien etc.) entstanden sind.

15.8 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produktehaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.

16. Ausschluss

Wir schließen die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ausdrücklich aus.

17. Anwendbares Recht

Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.

18. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist CH-3150 Schwarzenburg.

 

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